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Werbeanrufe der Krankenkassen – was tun

Lästige Werbeanrufe von Krankenkassen sind eine der Hauptbeschwerden auf der schweizerischen Tellows-Seite.

Zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit rufen die Callcenter der Kassen oder Maklerbüros an, um etwa für Prämien, Tariefpakete oder Neumitgliedschaften zu werben. Dabei verhalten sich die Telefonisten nicht immer freundlich, sondern treten oftmals unhöflich bis beleidigend gegenüber der angerufenen Person auf.

Das sich die Krankenkassen mit solch aggressiven Vorgehensweisen keine Freunde machen, scheint dabei nebensächlich. Denn auch in diesem Fall heißt es: Das Ziel ist die Quote.

Selbst Haushalte, dessen Nummer einen Sterneintrag besitzen, werden nicht verschont. Einige Krankenkassen haben eine Methode gefunden, das am 1. April erlassene Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Form von unerwünschten Werbeanrufen zu umgehen.

Mit im Internet geschalteten Gewinnspielen oder Promotionsaktionen versuchen sie an die Daten der Kunden zu kommen. Die Teilnehmer müssen neben Angaben wie Telefonnummer und Adresse den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen. Diese beinhalten auch die Zustimmung zur Weitergabe von Daten zu Werbezwecke an Dritte. Die AGB´s einmal schnell angekreuzt oder geklickt – und schon sitzt man in der Telefonterrorfalle.

Auch gibt es unseriös arbeitende Maklerbüros, die sich nicht an die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer zur weitestgehenden Reduzierung von Kaltwerbung (Werbung von Neukunden) halten. So geben sie vor im Auftrag einer Krankenkasse anzurufen, obwohl dies nicht der Fall ist.

Doch was kann gegen diese Werbeanrufe dagegen tun?

  • Stellen SIE die Fragen! Die Telefonisten nutzen oft den Überraschungsmoment und ein Schwall an Informationen und Fragen stürzt auf die Betroffenen ein. Bevor dies geschieht, werden sie selbst aktiv. Lassen sie sich den Name des Anrufers geben und im Auftrag welcher Firma er/sie anruft. Notieren sie sich dabei auch Zeit und Tag des Anrufs.
  • Sie können vom Mitarbeiter des Callcenter eine Streichung aus der Adresskartei verlangen. Teilen sie mit, dass sie bei einem erneuten Anruf Anzeige erstatten werden. Sollten sie eine böswillige Antwort erhalten, sagen sie deutlich, dass der Anrufer gegen die Datenschutzbestimmungen (gemäß UWG Art. 3u) verstößt.
  • Haben Sie einen Sterneintrag, weisen sie den Anrufer mit dem Vermerk daruaf hin bei erneuten Anruf eine Beschwerde bei der Lauterkeitskommission einzureichen.
  • Sie können sich zudem in die Robinsonliste des Direktmarketingverbands der Schweiz eintragen lassen. Hier müssen sich allerdings nur Mitglieder des Verbandes an die Bestimmungen halten. Von anderen Firmen können sie weiterhin angerufen werden.
  • Nehmen sie nicht an Gewinnspielen teil, in denen in den AGB´s die Weitergabe der eigenen Daten zu Werbezwecken zugestimmt werden muss. Lesen sie sich vor einer Teilnahme die Bestimmungen in Ruhe durch.
  • Informieren sie sich vorab auf tellows.ch über unbekannte Nummern. Dann sind sie bei wiederholtem Anruf vorbereitet.
  • Eine angenehme Woche wünscht,

    Ihr Tellows – Team