Stalking-Anrufe und täglich nervt der Ex

Traurig aber wahr: Faste jede fünfte Person in der Schweiz wird einmal in ihrem Leben eisern verfolgt und belästigt.

Das eidgenössische Büro für Gleichstellung von Mann und Frau schätzt, dass ca. 17 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von andauernden Nachstellungen werden. Um schwaches Stalking, bei dem es zu einer gewalttätigen Aktion kommt, handelt es sich bei 5 Prozent der Bevölkerung.

Laut einem Artikel des Tagesanzeigers verbirgt sich in den meisten Fällen hinter solch anonymen Anrufern der Expartner. Es geschieht oft am Abend sobald man in der Wohnung das Licht einschaltet, klingelt das Telefon.

Wenn du nicht zu mir zurück kommst, mache ich dich fertig!

Aber auch die Nutzer unser Community werden täglich von dubiosen Anrufen belästigt. Oft geht es hier um Meinungsumfragen oder um den Versuch von Abzocke über das Telefon durch Anrufe von unseriösen Call-Centern. Doch grenzen auch schon diese permanenten Werbeanrufe als Stalking? In der nachfolgen Liste findet ihr Nummern vor welchen ihr euch besonders in Acht nehmen solltet.

1. 0445672865 Unsere Nutzerin Heidi hat dazu folgende Informationen:

Werde von dieser Nummer fast täglich angerufen. Vor allem während der Arbeitszeit oder nach 20.00h. Extrem unangenehm!

2. 0415836922 Der Nutzer Elector berichtet von seinen Erfahrungen.

Seit ca. 1. Woche bekomme Stalking-Anrufe mehrmals täglich.
Kein Rückruf auf diese Nr. möglich und auch keine Angabe im Tel.-Buch.
Beim Durchchecken ist die nächste identifizierbare Nr. 041 583 69 43 Kennung Euromillions-Center.
Verdacht auf Betrüger, im Internet wurde eine Warnung ausgegeben.

3. 0615088096 So erging es der Nutzerin Lexa

Ruft an und legt auf, wenn man ran geht Ich nehme an es handelt sich um einen Computer, der registriert, wann man zu Hause ist. Er wird dann wohl nächste Woche um die gleiche Zeit wieder anrufen und dann wird jemand mir etwas verkaufen wollen. Immer das gleiche nervige Spiel. Habe ich auch schon mit anderen Nummern erlebt.

Doch gegen solche Fälle juristisch vorzugehen, stellt oft eine große Herausforderung dar. Denn juristisch gesehen ist der Tatbestand des Stalking kritisch. Es ist schwer die Grenze zwischen zwar unerwünschten, aber dennoch akzeptablen Verhalten und strafrechtlich relevanter Grenzüberschreitung zu ziehen. Denn der Nachweis für solche Taten ist sehr schwierig und aufwendig. Oft werden die Fälle aus Mangel an beweisen eingestellt. Doch laut einer Studie des Stalking-Forschers Voss entscheiden sich zwei von drei Tätern mit ihrem Verhalten aufzuhören, sobald sie mit dem Gesetz in Berührung geraten. Problematisch wird es auch hier bei uns in der Schweiz. Denn hier fehlt die gesetzliche Grundlage, sowie das Problembewusstsein.

Wieso wir auf solche Vorwürfe kommen, bestätigt folgender Fall:

2007. Gegen den damaligen Bewerber (Brigadier Roland Nef) auf den Posten des Armeechefs lief ein Strafverfahren gegen Nötigung. Seine Exfrau hatte Anzeige erstattet nachdem sie monatelang mit Telefonanrufen und E-Mails belästig wurde. Doch laut Protokoll wusste der damalige Bundesrat Samuel Schmid von den oben genannten Ermittlungen, trotzdem schlug er Nef als Armeechef vor. Das Problem schien ihm offenbar nicht schwerwiegend genug zu sein. Als diese Affaire an die Öffentlichkeit geriet, verteidigte sich Nef mit folgender Aussage:

Beim Strafverfahren ist es nicht um häusliche Gewalt gegangen.

Um solche Skandale zu verhindern und um Stalker gerecht zu bestrafen, startete die FDP-Nationalrätin Doris Fiala den Versuch – Stalking unter Strafe zustellen und das Strafgesetzbuch mit einem entsprechenden Artikel zu ergänzen. Doch der Bundesrat und auch der Ständerat lehnten diesen Vorschlag eiskalt ab mit der Begründung, die meisten Verhaltensauffälligkeiten von Stalkern würden bereits mit einer Strafe versehen.

Das dies ein skandalöser Entscheid ist findet auch Werner Tschan. Seit Jahren arbeitet er eng zusammen mit Stalking-Opfern.

Offensichtlich war den Fachleuten nicht klar, was Stalking eigentlich ist. Die hätten nur mit Betroffenen sprechen müssen. Für die ist das ein unvorstellbares Martyrium.

Es ist mit Erschrecken festzustellen, dass mehr als die Hälfte der Opfer nach dem Stalking posttraumatische Belastungsstörungen aufweisen.

Quelle:

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