Seit zwei Jahren gilt das verschärfte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, aber nicht nur auf tellows ließt man trotzdem noch sehr häufig, dass Angerufene trotz Vermerk im Telefonbuch belästigt wurden. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann man solche Anrufer melden, aber es werden immer wieder Stimmen laut, die sagen, dass man dort nicht gebührend und zielstrebig genug vorgeht.
Das 241 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt in der jetzigen Form seit dem 1. Januar 2013 Werbeanrufe. Haftstrafen von bis zu 3 Jahren oder erhebliche Geldbußen sollen Verursacher von unerwünschten Werbeanrufen, genauso, wie Telemarker, die bewusst Unwahrheiten verbreiten oder Tatsachen verschleiern, abschrecken. Verbraucher können sich mit ihren Beschwerden direkt an die Polizei oder aber auch an die SECO, das Staatssekretariat für Wirtschaft, wenden. Obwohl die SECO bereits Erfolge, wie zum Beispiel eine Verurteilung eines Beschuldigten zu insgesamt 840 000 Schweizer Franken, vorzuzeigen hat, richten sich viele negative Meinungen gegen dieses Kompetenzzentrum.
Inwieweit diese vielleicht gerechtfertigt sind, können wir nicht gänzlich klären, aber wir können zumindest sagen, dass von insgesamt 4228 gemdelten Fällen im Jahr 2013 bisher nur bei 11 Fällen ein Urteil vorliegt. Bis Mai 2014 wurde sogar nur bei 24 Fällen überhaupt ein Verfahren eingeleitet. Bei den restlichen 4202 Beschwerden ist zumindest für den Verbraucher nichts Nennenswertes geschehen. Bei gerade einmal rund 0,62 % verfahrensbereiter Fälle könnte auch die anscheinend zu lange Bearbeitungszeit den wenig abschreckenden Charakter bilden. Selbstverständlich kann der Anteil der Beschwerden, die nicht gerechtfertigt waren, verfälschend wirken, aber anhand vieler Kommentare sehen wir auch, das es scheinbar wirklich sehr viele gibt, die sich durch solche Anrufe belästigt fühlen:
Fhasamaa: Frau die Hochdeutsch gesprochen hat und mir Krankenkassen vorgeschlagen hat wo ich scheinbar sparen kann, nachdem ich gesagt habe dass ich keine Werbeanrufe akzeptiere (*)…
Manolito: Gab sich als Krankenkassen-Vermittler aus. Als ich auf den Sterneintrag aufmerksam machte, hängte die Dame einfach auf.
Beide Kommentare kann man als Sinnbild solcher Anrufer betrachten. Wenn sie dann noch aus dem Ausland anrufen, wie Nutzer “rudent” anmerkt, sind Schweizer Behörden oftmals machtlos:
das doofe ist nur, die anrufer sitzen im Balkan und können nicht belangt werden – frag die mal, was das wort sterneintrag bedeutet. dem seco sind hier, so ist zu vermuten, leider die Hände gebunden.
Besonders auffallend sind in diesem Zusammenhang anscheinend die Nummern 0435507395, 0445866687, 0525880058, 2066503990 und 0445083331. Bei allen wurde uns berichtet, dass Anrufe trotz Sterneintrag und/oder ausdrücklicher Bitte keiner weiteren getätigt wurden. Immer wieder finden sich dabei aber auch Kommentare zwischen den Meinungen genervter Angerufener, die diese augenscheinlichen Werbeanrufe als positiv und seriös einstufen. Nimmt man einmal die Möglichkeit der Falschbewertung, die es theoretisch sowohl bei Bewertungen, die positiv, aber auch bei negativen Bewertungen vorkommen können, heraus, könnte man sagen, dass Werbeanrufe ohne vorherige Einverständnis zwar verboten sind, aber nicht jeder cold call auch nur negative Aspekte haben muss. Diesen Punkt dürfte die SECO in ihrer Bewertung eines Anrufers aber nicht mit betrachten, da die Gesetzeslage eindeutig ist. Somit ist es weiterhin verwunderlich, dass bei so vielen Beschwerden nur so wenige scheinbar weiterverfolgt werden.
Einige tellows Nutzer verweisen sogar explizit auf die Möglichkeit der Meldung bei der SECO und es ist anzunehmen, dass nicht wenige diesen Vorschlag befolgen. Nutzer “Ecki” ist einer von diesen, die immer wieder diese Hilfestellung geben:
Melden unter: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00653/05288/index.html?lang=de Bei genügend Meldungen geht die Seco rechtlich gegen die Firma vor!
Nummer und/oder Anrufer der SECO oder der Polizei melden
Selbstverständlich möchten wir euch das auch raten: Fühlt ihr euch massiv belästigt, ist es niemals verkehrt die Nummer und die durchführende Firma an die SECO zu melden. Wenn jeder Belästigte im Vornherein denkt, dass dies nichts nützt, meldet niemand die Nummer und das Unternehmen kann mit der mutmaßlichen Belästigung weitermachen. Eine Anzeige bei der Polizei kann auch hilfreich sein. Für beide Schritte ist es von Vorteil, wenn man Beweise sammelt. Anrufprotokolle und Telefonlisten kann man meistens selbst über den Router erstellen oder sich diese vom Router ausgeben lassen. Erfragt man die vorherige Erlaubnis, kann man ein Gespräch auch aufnehmen. In den meisten Fällen werden unseriöse Anrufer dann aber eher auflegen.
Außerdem kann man, wenn man das nötige Kleingeld hat, denn je nach Anbieter kostet dies bis zu 80 Franken, beim Telefonanbieter eine Nachforschung in Auftrag geben. Auf Verlangen sind die Provider verpflichtet Anruferinformationen herauszugeben. Da dies aber oftmals nicht möglich ist, zum Beispiel wenn die Anrufer im Ausland sitzen, kann die investierte Zeit und das ausgegebene Geld verschwendet sein.
Was kann man noch unternehmen?
Unser allgemeiner Rat kann nur lauten, dass man immer gewissenhaft mit der eigenen Telefonnummer umgeht. Wenn man sich leichtsinnig in jedes Formular einträgt, wo ein entsprechendes Feld gegeben ist, ist es wahrscheinlicher, dass man Opfer von störenden Anrufen wird. Des Weiteren gibt es bei vielen diesen Formularen, so zum Beispiel bei Gewinnspielteilnahmen, eine Klausel, die die Verwendung der angegebenen Daten für Werbezwecke ausdrücklich erlaubt. Man kann zwar noch immer nachträglich widersprechen, aber meistens vergisst man das oder überließt schlicht den betreffenden Paragraphen und wundert sich dann über Werbeanrufe von Firmen, die man noch nicht einmal kennt.
Bedient sich der Anrufer aber aus dem Telefonbuch oder aus anderen, vielleicht auch nicht ganz legalen Quellen, oder werden die Nummern im Zufallsprinzip erzeugt, ist man trotz sorgfältiger Weitergabe nicht geschützt vor unerwünschten Anrufen. Hierbei sollte, wenn man solch einen Anruf erhält, immer gelten: Bestimmend, aber freundlich. Der Anrufer möchte etwas vom Angerufenen und nicht umgekehrt. Bevor man selbst Fragen beantwortet, sollte man selbst erst einmal in Erfahrung bringen, mit wen man spricht und wer der Auftraggeber ist. Hat man das Gefühl, dass man zu etwas gedrängt werden soll oder wird auf eigene Einwände, Fragen oder Aussagen nur unzureichend reagiert, sollte man dies immer direkt sagen und nicht ohne Worte auflegen. Der Anrufer könnte immer davon ausgehen, dass einfach nur die Leitung durch einen technischen Defekt getrennt wurde und ruft womöglich immer wieder an. Ist man sich sicher, dass der Anruf nicht seriös ist oder man ist fühlt sich allgemein belästigt, sollte man klipp und klar sagen, dass man keine weiteren Anrufe wünscht und man darauf besteht, dass die eigenen Daten gelöscht werden. Es ist nie verkehrt direkt darauf zu verweisen, dass die Zuwiderhandlung nicht gesetzeskonform wäre und man gegebenenfalls Strafanzeige stellen wird. Dies sollte aber immer in einen höflichen Ton erfolgen. Kommt es trotz dessen zu weiteren Anrufen, sollte man wirklich den für viele leider zu mühsamen Schritt der Anzeige gehen.
Möchte man sich hingegen präventiv schützen und nicht nur darauf vertrauen, dass die eigene Nummer nur in seriöse Hände gerät, kann man sich auf tellows.de nach passenden Produktlösungen umschauen.
Für Mobiltelefone bietet sich die iPhone beziehungsweise die Android App von tellows an. Alle Produkte vereint, dass man schon beim Klingeln sehen kann, ob die Community die Nummer als unseriös deklariert hat und sich das Abheben gegebenenfalls sparen.
Abseits von den Dingen, die man selbst unternehmen kann, könnte es auch hilfreich sein, wenn der Gesetzgeber “Werbeanrufe” weiter erklärt.
garbanzo: Auf den Hinweis auf den Stern im Telefonbuch meinte der Herr am Telefon, dies sei keine Werbung. Ich erklärte ihm, dass dies sehr wohl ein Werbeanruf sei, weil sie mit der Vermittlung von Krankenkassen ein Geschäft machen, worauf er meinte, er tue nur seinen Job…
Für den Angerufenen ist es kaum möglich herauszufinden, ob man wirklich unabhängig beraten wird oder der Anrufer einen zum Beispiel nur die Krankenkassen präsentiert, mit denen er am meisten verdient, also bei denen er die höchste Provision erhält.
Eine Maßnahme wäre es deswegen, wenn jegliche Anrufe, denen man vorher nicht explizit zugestimmt hat, untersagt sind, bei denen ein Vertrag abgeschlossen werden soll oder kann.
Wenn man sich anschaut, wie lange die Gesetzesänderung für unlauteren Wettbewerb gedauert hat, ist anzunehmen, dass, wenn überhaupt, es nicht in der nächsten Zeit soweit sein wird.
Bis dahin oder bis die derzeitigen Gesetze und Maßnahmen wirklich greifen, sollte man sich selbst mit den oben genannten Hinweisen schützen.
Auf tellows.ch könnt ihr euch zusätzlich immer über derzeit störende Nummern informieren und mit der Community über diese austauschen.
Das tellows Team wünscht euch noch einen störungsfreien Tag.
Quelle: 20min.ch
Erhielt zum 2. Mal den Anruf vom Vitalshop. Deutsch sprechen die nur ganz schlecht und behaupten stets ich hätte einen Tee bestellt. Unmöglich, habe ich sicher nicht!
Sie reden so undeutlich, sie warten genau auf ein Ja-Wort meinerseits. Da ich selbst im Call-Center gearbeitet habe, kenne ich diese Taktik, sie erzwingen einen Kauf mit unlauterer Methode. Leider sehe ich nicht von woher sie anrufen. Echt mies die Masche!
Man sollte sich auf jeden Fall aktiv vor unerwünschten Werbeanrufern und Telefonwerbung schützen. Denn dieser ständige Telefonterror ist nicht nur nervig, es kann auch teuer werden. Telefonbetrug am Telefon gehört heute zum Alltag. Es gibt kriminelle Organisationen, die sich auf die Fahne geschrieben haben, Konsumenten am Telefon abzuziehen.
Unerlaubter Werbeanruf am 24.10.2016, 12.43 Uhr
Angerufene Nummer: 0041 71 96 85 412
Seit gestern Abend werde ich buchstäblich mit Anrufen überhäuft.
Hello – do you speak english ? Auflegen nützt nichts – der Terror geht weiter von der Nummer: 001004 !! Warum werden wir nicht besser durch unseren Anbieter Swisscom geschützt ?